
1. Die Förderung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben, um Glas im konstruktiven Ingenieurbau einzusetzen ist das erste unter unseren Zielen.
2. Wir fördern und unterstützen den Erfahrungsaustausch unter unseren Mitgliedern in fachlichen, technischen und wirtschaftlichen Fragen.
3. Bei der Gestaltung bauaufsichtlicher Richtlinien, Auflagen und Normen wirken wir mit.
4. Wir vertreten die besonderen Interessen des konstruktiven Glasbaues bei Behörden, Verbänden und Organisationen.
5. Die Öffentlichkeitsarbeit ist uns ein besonderes Anliegen.
6. Wir fördern die gewerblichen Interessen unserer Mitglieder und verfolgen insbesondere Wettbewerbsverstöße.
Der Verein führt den Namen Fachverband Konstruktiver Glasbau (FKG). Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden. Nach der Eintragung führt er den Zusatz e.V. Der Verein hat seinen Sitz in Köln. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
(1) Zweck des Vereines ist die Wahrung und Förderung
der gemeinsamen fachlichen und wirtschaftlichen Belange der Mitglieder,
insbesondere durch:
(2) Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke i.S.d. Abschnitts Steuerbegünstigte Zweckeder Abgabenordnung.
(3) Mittel des Vereines dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln der Vereines. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
(4) Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereines oder
bei Wegfall des bisherigen Zwecks fällt das Vermögen des Vereines
an eine Körperschaft des öffentlichen Rechts oder an eine andere
steuerbegünstigte Körperschaft, die das Vermögen zur Förderung
des konstruktiven Bauens mit Glas verwenden soll.
(1) Mitglied des Vereines können solche natürlichen oder juristischen Personen werden, die sich in besonderem Maße mit Glas im konstruktiven Ingenieurbau befassen.
(2) Anträge auf Mitgliedschaft sind an den Verein zu richten.
(3) Zu Sitzungen und sonstigen Veranstaltungen des Vereins können interessierte Dritte als Gäste zugelassen werden. Der Gast-Status soll auf den Erwerb der Voll-Mitgliedschaft abzielen.
(4) Der Verein kann Ehrenmitglieder aufnehmen, deren Rechte und Pflichten im Einzelfall von der Mitgliederversammlung bestimmt werden.
(5) Der Verein kann unabhängig von den Voraussetzungen des Abs. (1) außerordentliche Mitglieder auf nehmen, deren Rechte und Pflichten denen der ordentlichen Mitglieder entsprechen.
(6) Über die Aufnahme entscheidet die Mitgliederversammlung.
(1) Die Mitgliedschaft erlischt: a) durch Kündigung, die vom Mitglied mit einer Frist von drei Monaten zum Schluss eines Kalendermonats durch eingeschriebenen Brief ausgesprochen werden kann; b) durch Ausschluss, der durch Beschluss der Mitgliederversammlung erfolgt und dem Mitglied mittels eingeschriebenen Briefes mitzuteilen ist; c) durch Entfallen der satzungsmäßigen Vorraussetzungen für die Aufnahme mit dem Ende des laufenden Geschäftsjahres; d) durch Eröffnung des Konkursverfahrens über das Vermögen des Mitgliedes oder Ablehnung des Konkursverfahrens mangels Masse
(2) Der Vorstand ist verpflichtet, der Mitgliederversammlung den Ausschluss eines Mitgliedes vorzuschlagen, wenn es: a) mit seiner Beitragszahlung in Verzug gerät und trotz Abmahnung durch die Geschäftsföhrung innerhalb einer Frist von vier Wochen die Beitragszahlung nicht leistet; b) seine satzungsmäßigen Verpflichtungen grob verletzt oder sonst den Interessen des Vereines zuwiderhandelt.
(3) Der Ausschluss wird mit dem Zeitpunkt der Aufgabe des eingeschriebenen Briefes zur Post an die letzte, dem Verein bekannte Anschrift des Mitglieds wirksam. Wird der Ausschluss eines Mitgliedes im Laufe eines Geschäftsjahres wirksam, so sind die satzungsmäßigen Verpflichtungen durch das ausgeschlossene Mitglied bis zum Tage des Inkrafttretens des Ausschlusses zu leisten.
(4) Das vom Ausschluss betroffene Mitglied hat das Recht, innerhalb einer Frist von vier Wochen durch eingeschriebenen Brief an den Vorstand Einspruch einzulegen und das Schiedsgericht anzurufen. Die Entscheidung des Schiedsgerichts ist endgültig. Die Kosten des Schiedsgerichtsverfahrens gehen zu Lasten des Unterliegenden.
Die Mitglieder sind verpflichtet, den Zweck des Vereins nach besten Kräften zu unterstützen, insbesondere durch Zahlung des Beitrages sowie durch Teilnahme an den Versammlungen, Ausschusssitzungen oder sonstigen Veranstaltungen des Vereins. Jedes Mitglied ist gehalten, alles zu unterlassen, was die Erreichung des Zweckes des Vereines beeinträchtigen könnte.
(1) Bei der Aufnahme in den Verein ist eine Aufnahmegebühr zu zahlen. Außerdem werden von den Mitgliedern Jahresbeiträge erhoben. Zur Finanzierung besonderer Vorhaben oder zur Beseitigung finanzieller Schwierigkeiten des Vereins können Umlagen erhoben werden.
(2) Höhe und Fälligkeit von Aufnahmegebühren, Jahresbeiträgen und Umlagen werden von der Mitgliederversammlung festgesetzt.
(3) Ehrenmitglieder können von der Mitgliederversammlung von der Pflicht zur Zahlung von Beiträgen und Umlagen befreit werden.
(1) Es findet jährlich eine ordentliche Mitgliederversammlung
statt. Die Mitgliederversammlung ist zuständig für:
a) Festlegung einer Aufnahmegebühr; b) Festlegung des Mitgliedsbeitrages;
c) Rechenschaftsbericht des Vorstandes über das abgelaufene Geschäftsjahr;
d) Wahl des Vorstandes; e) Entlastung des Vorstandes; f) Bestellung und
Abberufung eines Geschäftsführers; g) Wahl von zwei Rechnungsprüfern;
h) Aufnahme von Mitgliedern; i) Ausschluss von Mitgliedern; j) Änderung
der Satzung; k) Auflösung des Vereins und Verwendung des Vereinsvermögens.
(2) Die Einberufung erfolgt durch den Vorsitzenden unter Beachtung einer Frist von mindestens einem Monat. Die Einladung hat schriftlich unter Angabe der Tagesordnung zu erfolgen.
(3) Außerordentliche Mitgliedsversammlungen sind einzuberufen, wenn mindestens ¼ der Mitglieder dies verlangt.
(4) Soweit nichts anderes bestimmt ist, werden alle Beschlüsse mit einfacher Mehrheit der anwesenden oder vertretenen Mitglieder gefasst. Satzungsänderungen, der Ausschluss von Mitgliedern und die Auflösung des Vereines bedürfen einer Mehrheit von ¾ aller Mitglieder.
(5) Jedes beitragzahlende Mitglied hat eine Stimme. Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn mindestens 1/3 der Mitglieder anwesend oder vertreten ist. Ist dies nicht der Fall, so wird sofort - unter Beachtung der Einladungsfrist des Abs. 2 - eine zweite Mitgliederversammlung mit der gleichen Tagesordnung einberufen. Diese ist dann ohne Rücksicht auf die Zahl der anwesenden oder vertretenen Mitglieder beschlussfähig. Jedes Mitglied kann sich durch ein anderes Mitglied vertreten lassen. Ein Mitglied kann jedoch nicht mehr als 2 weitere Mitglieder vertreten.
(6) Unternehmer eines Konzernverbundes haben, sofern die Beteiligung der Mutter- bzw. Holdinggesellschaft 25 % und mehr beträgt, insgesamt nur eine Stimme.
(7) Auf Antrag eines Mitgliedes können Beschlüsse
auch außerhalb der Mitgliederversammlung schriftlich oder fernschriftlich
gefasst werden, wenn dieser Form der Beschlussfassung nicht mindestens
zwei Mitglieder widersprechen.
(8) Über Beschlüsse der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll aufzunehmen, das vom Geschäftsführer zu unterzeichnen ist.
(1) Der Vorstand des Vereins besteht aus dem Vorsitzenden und zwei Stellvertretern.
(2) Vorstandsmitglieder werden von der Mitgliederversammlung auf zwei Jahre gewählt. Eine Wiederwahl ist zulässig. Der Vorstand bleibt jedoch solange im Amt, bis ein neuer Vorstand gewählt ist.
(3) Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den Vorstand vertreten.
(4) Der Vorstand legt der Mitgliederversammlung alljährlich Rechnung und lässt die Rech-nungslegung durch die von der Mitgliederversammlung gewählten Prüfer prüfen.
Zur Erledigung der Verwaltungsaufgaben des Vereins wird ein Geschäftsführer bestellt. Der Geschäftsführer hat die Geschäfte nach Maßgabe dieser Satzung, der Beschlüsse der Mitgliederversammlung sowie den Weisungen des Vorstandes zu führen. Insoweit kann er den Verein verpflichtende Geschäfte vornehmen.
(1) Zur Auflösung des Vereins ist ein Beschluss der Mitgliederversammlung erforderlich. Zur Beschlussfassung hierüber sind sämtliche Mitglieder unter Mitteilung des Zweckes wenigstens einem Monat vorher durch eingeschriebenen Brief einzuladen. Der Auflösungsbeschluss bedarf einer Mehrheit von ¾ aller Mitglieder.
(2) Etwa vorhandene Vermögenswerte sind gemäß § 2 Abs. 4 der Satzung zu verwenden.
Alle Streitigkeiten, welche zwischen den Mitgliedern - auch nach deren Ausscheiden aus dem Verein - oder zwischen den Mitgliedern und dem Verein aus dem Mitgliedschaftsverhältnis entstehen, werden von den ordentlichen Gerichten am allgemeinen Gerichtsstand des Vereins in Köln entschieden.
MitgliederVorstand | ||
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Dipl.-Ing. Thomas Baumgärtner (Vorsitzender) Prof. Dr. Bernhard Weller Dr. Erich Handel |
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Ehrenmitglieder |
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Dipl.-Ing. Robert Danz |
Dr. Herbert Klimke |
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Glashersteller und Glasverarbeiter |
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Josef Gartner GmbH |
Glas-Marte GmbH |
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Saint-Gobain Glass Deutschland
GmbH |
seele GmbH |
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| OKALUX GmbH Dr.-Ing. Frank Schneider Am Jöspershecklein 1 97828 Marktheidenfeld T +49 9391 900-241 F +49 9391 900-100 E-Mail: fschneider@okalux.de |
Semcoglas Holding GmbH Dr.-Ing. Frank Ensslen Euregiostraße 5 48527 Nordhorn T +49 5921 3080-130 F +49 5921 3080-270 E-Mail: f.ensslen@semcoglas.de |
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| DOW CORNING GmbH Olaf Pretzsch Rheingaustraße 34 65201 Wiesbaden T +49 611 237-911 F +49 611 237-637 E-Mail: o.pretzsch@dowcorning.com |
Hunsrücker Glasveredelung Wagener GmbH & Co.KG Wolfgang Wies Dr. Fritz-Ries-Straße 55481 Kirchberg T +49 6763 9305-0 F +49 6763 9305-110 E-Mail: w_wies@wagener-gruppe.de |
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| Roschmann Konstruktionen aus Stahl und Glas GmbH Dominik Roschmann Dieselstraße 41 86368 Gersthofen T +49 821 49006-32 F +49 821 472507 E-Mail: roschmann.dominik@roschmann.de |
Sika Services AG |
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Glas Trösch GmbH |
Interpane Glasgesellschaft
mbH Michael Elstner Robert-Bosch-Strasse 2 94447 Plattling T +49 9931 950-229 F +49 9931 950-236 E-Mail: Michael.Elstner@interpane.com | |
Ingenieurbüros | ||
| A. Hagl Ingenieurgesellschaft
mbH Dipl.-Ing. Anneliese Hagl Bodenseestraße 217 81243 München T +49 89 898006-0 F +49 89 898006-16 E-Mail: mail@a-hagl-ingenieure.de |
Ernst Basler + Partner
AG Christoph Haas Mühlebachstrasse 1 CH-8032 Zürich T +41 139517-59 F +41 139517-93 E-Mail: christoph.haas@ebp.ch |
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| Verrotec GmbH Dr.-Ing. Mascha Baitinger Romano-Guardini-Platz 1 55116 Mainz T +49 6131 617134-0 F +49 6131 94911-44 E-Mail: mascha.baitinger@verrotec.de |
Becker Görz Meister
GmbH Dipl.-Ing. H.-R. Becker Grabenstrasse 28 58095 Hagen T +49 2331 30630-70 F +49 2331 30630-78 E-Mail: becker@becker-tragwerke.com |
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| Glasconsult Ingenieurbüro für Glaskonstruktionen Dr.-Ing. Rudolf Hess Birmensdorferstraße 16 CH-8142 Uitikon T +49 41 149131-77 F +49 41 149131-89 E-Mail: glas-ing@uitikon.ch |
Handel Engineering GmbH Dipl.-Ing. Dr. Erich Handel Kaiser-Josef-Platz 5 A-8010 Graz T +43 316 816684-0 F +43 316 816684-13 E-Mail: e.handel@handelengineering.com |
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| Delta-X GmbH Ingenieurgesellschaft Dr.-Ing. Albrecht Burmeister Schützenstraße 13 70182 Stuttgart T +49 711 22833-30 F +49 711 22833-59 E-Mail: burmeister@delta-x-ing.de |
Novum Structures GmbH Udo Stief Schleehofstrasse 12 97209 Veitshöchheim T +49 931 30476-24 F +49 931 30476-10 E-Mail: udo.stief@novumstructures.com |
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Hochschulen | ||
| RWTH Aachen Lehrstuhl für Stahlbau Prof. Dr.-Ing. Markus Feldmann Mies-van-der-Rohe-Straße 1 52074 Aachen T +49 241 802-5177 F +49 241 802-2140 E-Mail: feldmann@stb.rwth-aachen.de |
TU Darmstadt Staatliche Materialprüfungsanstalt Dr.-Ing. Peter Hof Grafenstraße 2 64283 Darmstadt T +49 6151 16-6760 F +49 6151 16-6046 E-Mail: hof@mpa-ifw.tu-darmstadt.de |
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| TU Kaiserslautern Fachgebiet Fügetechnik Prof. Dr.-Ing. Paul L. Geiß Gottlieb-Daimler-Straße 67663 Kaiserslautern T +49 631 205-4117 F +49 631 205-3908 E-Mail: geiss@mv.uni-kl.de |
TU Braunschweig Institut für Füge- und Schweißtechnik Frau E. Stammen Abteilung Klebtechnik Außenstelle Aachen Dennewartstrasse 25 52068 Aachen T +49 241 96327-01 F +49 241 96327-19 E-Mail: e.stammen@tu-braunschweig.de |
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| TU Dresden Institut für Baukonstruktion Prof. Dr.-Ing. Bernhard Weller 01062 Dresden T +49 351 463-34845 F +49 351 463-35039 E-Mail: bernhard.weller@tu-dresden.de |
Universität Stuttgart Institut für Leichtbau Entwerfen und Konstruieren Prof. Dr. Dr. E.h. Werner Sobek Pfaffenwaldring 7 + 14 70569 Stuttgart T +49 711 685 66227 F +49 711 685 66968 E-Mail: werner.sobek@ilek.uni-stuttgart.de |
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| Universität Gent Laboratory for Research on Structural Models Herr Marc Vandebroek Technologiepark-Zwijnaarde 904 B-9052 Gent T +32 9-264-5480 F +32-9-264-5838 E-Mail: marc.vandebroek@Ugent.be |
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Diese Interessengemeinschaft wurde am 09.05.1996 in Würzburg gegründet und hat ihren Sitz in Köln, von wo aus sie künftig bundesweit Erfahrungen im konstruktiven Glasbau austauschen sowie fachliche, technische und wirtschaftliche Fragen interdisziplinär beraten will. Die Mitglieder kommen aus den Bereichen Glasherstellung, Glasveredelung, Stahl- und Metallbau sowie Architektur. Zu den Gründungsfirmen gehören die BGT Bischoff Glastechnik, Interpane Glasgesellschaft, Okalux Kapillarglas GmbH, Delta-X GmbH Ingenieurgesellschaft und die Verroplan Entwicklungs GmbH.
Mitglied des Vereins können solche natürlichen oder juristischen Personen werden, die sich im besonderem Maße mit Glas im konstruktiven Ingenieurbau befassen.
Der FKG versteht sich als zentrale Anlaufstelle und Informationspool für alle Gruppen, die sich mit konstruktivem Glasbau auseinandersetzen. Gleichzeitig fungiert er als Sprachrohr gegenüber Behörden und anderen Verbänden. Auch strebt der Fachverband an, das Wissen seiner Mitglieder zu nutzen, um bauaufsichtliche Richtlinien, Auflagen und Normen mitzugestalten.
Der Mitgliedsbeitrag beträgt pro Kalenderjahr € 600,- pro Mitgliedsfirma. Die Aufnahmegebühr beträgt € 3.000,- .
Besonderer Augenmerk wird darauf gerichtet, dass jedes Mitglied die Verbandstätigkeit durch persönlichen Einsatz oder Sachleistung in der Gesamthöhe von € 3.000,- pro Jahr unterstützt, persönlicher Einsatz wird mit € 500,- pro Manntag bewertet.
Von den genannten Beiträgen und Kosten tragen Architektur- und Ingenieurbüros sowie wissenschaftliche Institute jeweils nur die Hälfte.
Der FKG nimmt ständig neue Mitglieder auf, derzeit sind es 30 Mitglieder. Für weitere Informationen zur Mitgliedschaft steht Ihnen die Geschäftsführung des FKG jederzeit gern zur Verfügung. Bitte wenden Sie sich an:
Fachverband
Konstruktiver Glasbau e.V.
Aachener Straße 1019a
50858 Köln
Tel: 0221- 948 87 14
Fax: 0221- 948 87 15
E-Mail: info@glas-fkg.org
Fachverband
Konstruktiver Glasbau e.V.
Aachener Straße 1019a
50858 Köln
T +49 221 94887-14
F +49 221 94887-15
E-Mail: info@glas-fkg.org
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